Hallo,
ich habe im letzten Sommer ein älteres Gebäude gekauft und mir
einen Architekten ausgewählt, der mir eine Bestandaufnahme und
alles weitere bis zur Baugenehmigung durchführen soll - dafür
haben wir einen Festpreis vereinbart!
Nun sind wir nicht einmal bei der Genehmigung und mir flattern
immer neue Rechnungen, des Architekten, ins Haus in denen er immer
wieder Forderungen hat, die nicht vereinbart waren. Gespräche, in
denen ich Ihm nochmal die Grundlage (bis zur Genehmigung)erklärte,
bringen uns nicht weiter und ich ziehe in Erwägung, die Zusammenarbeit
zu beenden.
Nun stellt sich aber für mich die Frage:
Was kann ich vom Architekten verlangen wenn wir die Zusammenarbeit
beenden? Erstellte Pläne in Papierform sind für mich nicht tragbar
und sind für den weiterführenden Architekten keine richtige
Grundlage.
Kann ich diese in Dateiform fordern??
Gebt mir mal ein paar Tipps
Danke
TOM
Architektur
Problem mit Architekten
Problem mit Architekten
Thomas Mayer schrieb:
> ich habe im letzten Sommer ein älteres Gebäude gekauft und mir
> einen Architekten ausgewählt, der mir eine Bestandaufnahme und
> alles weitere bis zur Baugenehmigung durchführen soll - dafür
> haben wir einen Festpreis vereinbart!
>
> Nun sind wir nicht einmal bei der Genehmigung und mir flattern
> immer neue Rechnungen, des Architekten, ins Haus in denen er immer
> wieder Forderungen hat, die nicht vereinbart waren. Gespräche, in
> denen ich Ihm nochmal die Grundlage (bis zur Genehmigung)erklärte,
> bringen uns nicht weiter und ich ziehe in Erwägung, die
Zusammenarbeit
> zu beenden.
Wenn unberechtigte Rechnungen gestellt werden ist der direkte Weg, sie
zurückzuweisen und sich auf die Festpreisvereinbarung zu berufen. Einen
Grund, die Geschäftsbeziehung deshalb vorzeitig zu beenden, kann ich
nach deiner Schilderung nicht erkennen.
> Nun stellt sich aber für mich die Frage:
> Was kann ich vom Architekten verlangen wenn wir die Zusammenarbeit
> beenden? Erstellte Pläne in Papierform sind für mich nicht
tragbar
> und sind für den weiterführenden Architekten keine richtige
Grundlage.
> Kann ich diese in Dateiform fordern??
Bei vorzeitiger Beendigung der Geschäftsbeziehung schuldest du die
Bezahlung der bisher erbrachten Leistungen, vermutlich in Form eines
angemessenen Bruchteils des vereinbarten Festpreises. Die CAD-Dateien
befinden sich im Eigentum des Architekten und sind nicht im Preis
inbegriffen. Ich würde davon abraten, sie anzukaufen, weil ein neuer
Vertragspartner damit nicht arbeiten wird - das wäre keine Erleichterung
sondern im Gegenteil zusätzlicher Aufwand.
Marianne
Problem mit Architekten
"Marianne Bloss" schrieb
>
> Bei vorzeitiger Beendigung der Geschäftsbeziehung schuldest du die
> Bezahlung der bisher erbrachten Leistungen, vermutlich in Form eines
> angemessenen Bruchteils des vereinbarten Festpreises.
Hmmmm - da die Baueingabe (heißt das so?) schon stattgefunden hat,
habe ich dem Architekten schon das vereinbarte Honorar bezahlt (LEIDER)
und nun sind es immer wieder kleine Änderungen (nicht von mir gefordert)
die die Genehmigung hinaus zögern - also immer noch Leistungen bis zur
Genehmigung!!!
>Die CAD-Dateien
> befinden sich im Eigentum des Architekten und sind nicht im Preis
> inbegriffen. Ich würde davon abraten, sie anzukaufen, weil ein neuer
> Vertragspartner damit nicht arbeiten wird - das wäre keine
Erleichterung
> sondern im Gegenteil zusätzlicher Aufwand.
>
>
Naja, als DV´ler würde ich das mal ein bisserl anders sehen.
Wenn ich das Prjekt als DXF-Datei bekomme, ist vielleicht nicht alles
enthalten aber man muss nicht alles neu zeichnen! Die Papierpläne habe
ich natürlich auch.
Wo siehst du das Problem der Dateien??
CU
TOM
Problem mit Architekten
Thomas Mayer schrieb:
>
> Hmmmm - da die Baueingabe (heißt das so?) schon stattgefunden hat,
> habe ich dem Architekten schon das vereinbarte Honorar bezahlt (LEIDER)
> und nun sind es immer wieder kleine Änderungen (nicht von mir
gefordert)
> die die Genehmigung hinaus zögern - also immer noch Leistungen bis
zur
> Genehmigung!!!
Er schuldet Dir ein genehmigungsfähigen Bauantrag. Zumindest wenn das
Euer Ziel war. Änderungen, die das Amt fordern hat er nachzuliefern...
Also, ohne genau zu wissen worum es geht...
> Naja, als DV´ler würde ich das mal ein bisserl anders sehen.
Ich sehe das auch anders, aber nur als Zeichner...
> Wenn ich das Prjekt als DXF-Datei bekomme, ist vielleicht nicht alles
> enthalten aber man muss nicht alles neu zeichnen! Die Papierpläne
habe
> ich natürlich auch.
Als Architekt ist er nicht verpflichtet Irgendwas an Daten raus zu
geben. Oder habt Ihr das vereinbart?
Mal abgesehen davon, dass 50% der exportierten Daten für dritte eh
Schrott sind...
Er könnte ja auch mit Hand zeichnen oder ein Programm benutzen, dass
kein DXF speichert (theoretisch).
Außerdem hat er auch ein gewisses Maß an Urheberrechte auf den
Entwurf.
Ich kenne einige, die sich da blöd anstellen...
--
Ciao, SVEN
<FAQ: de.sci.architektur>
<http://dsa.bau-wesen.de>
Problem mit Architekten
Marianne Bloss schrieb:
> Thomas Mayer schrieb:
>> Nun sind wir nicht einmal bei der Genehmigung und mir flattern
>> immer neue Rechnungen, des Architekten, ins Haus in denen er immer
>> wieder Forderungen hat, die nicht vereinbart waren. Gespräche, in
>> denen ich Ihm nochmal die Grundlage (bis zur
Genehmigung)erklärte,
>> bringen uns nicht weiter und ich ziehe in Erwägung, die
Zusammenarbeit
>> zu beenden.
> Wenn unberechtigte Rechnungen gestellt werden ist der direkte Weg, sie
> zurückzuweisen und sich auf die Festpreisvereinbarung zu berufen.
Einen
> Grund, die Geschäftsbeziehung deshalb vorzeitig zu beenden, kann ich
> nach deiner Schilderung nicht erkennen.
Vertrauensverlust?
Problem mit Architekten
Thomas Mayer schrieb:
Hallo Tom
> ich habe im letzten Sommer ein älteres Gebäude gekauft und mir
> einen Architekten ausgewählt, der mir eine Bestandaufnahme und
> alles weitere bis zur Baugenehmigung durchführen soll - dafür
> haben wir einen Festpreis vereinbart!
Der Festpreis sollte nicht den Tatbestand einer
Mindessatzunterschreitung erfüllen, da ein eingetragener Architekt
grundsätzlich nach den Mindestsätzen der HOAI abrechen muss! (auch
bei
vereinbarten Pauschalen).
Das Problem tritt in letzter Zeit immer häufiger auf, die die Konkurrenz
sehr groß ist, und sich viele Architketen vom Bauherren nötigen
lassen
die HOAI zu unterschreiten, um den Auftrag zu bekommen.
Vielleicht rührt daher das Begehren zusätzliche Leistungen
abzurechen.
Die Richter entscheiden hier des öfteren ausnahmesweise pro Architekt,
z. B. hier
http://www.vfa-bayern.de/aktuell/aktuelle meldungen/m08
mindestsatz olg-hh.htm
>
> Nun sind wir nicht einmal bei der Genehmigung und mir flattern
> immer neue Rechnungen, des Architekten, ins Haus in denen er immer
> wieder Forderungen hat, die nicht vereinbart waren. Gespräche, in
> denen ich Ihm nochmal die Grundlage (bis zur Genehmigung)erklärte,
> bringen uns nicht weiter und ich ziehe in Erwägung, die
Zusammenarbeit
> zu beenden.
Ich halte die weitre Zusammenarbeit trotzdem für die günstigere
Lösung,
da mit einem neune Architketen die ganze Sache von vorne los geht (und
der Fertigstellungstermin nach immer weiter nach hinten rutscht).
>
> Nun stellt sich aber für mich die Frage:
> Was kann ich vom Architekten verlangen wenn wir die Zusammenarbeit
> beenden? Erstellte Pläne in Papierform sind für mich nicht
tragbar
> und sind für den weiterführenden Architekten keine richtige
Grundlage.
> Kann ich diese in Dateiform fordern??
Das Urheberrecht liegt beim Architketen.
wo liegt das Problem bei Papierplänen? Für den Bauantrag sollte das
ausreichen, wenn die folgende Ausführungsplanung eh von einem anderen
Büro erledigt wird sind die DXF daten nur bedingt sinnvoll.
Je nach CAD System werden intelligente Objekte, wie Wände und
Vermaßungen, bei der Übernahme in Linien zerlegt und teils komplett
gelöscht.
Meist dauert es genauso lange die Daten neu einzugeben (von guten
Papierplänen macht das ein Student oder Bauzeichenr in Windeseile ;-)),
wie eine schwerfällige fremde DXF auf den eigenen CAD-Standard zu
trimmen (Liniendicken Schriften Farben, Vermaßung etc.).
So was muss man aber letzendlich an der Projektgröße festmachen.
>
> Gebt mir mal ein paar Tipps
>
> Danke
> TOM
>
>
Problem mit Architekten
dirk berhausen schrieb:
> Die Richter entscheiden hier des öfteren ausnahmesweise pro
Architekt,
> z. B. hier
> http://www.vfa-bayern.de/aktuell/aktuelle meldungen/m08
mindestsatz olg-hh.htm
Das wirft doch mal die interessante Frage auf, wie und von wem der
Nachweis zu erfolgen hat, dass die Mindestsätze nach HOAI für den
Bauherrn "schlechthin untragbar" sind.
Marianne
Problem mit Architekten
Marianne Bloss schrieb:
>
> Das wirft doch mal die interessante Frage auf, wie und von wem der
> Nachweis zu erfolgen hat, dass die Mindestsätze nach HOAI für
den
> Bauherrn "schlechthin untragbar" sind.
>
die formulierung fand ich dann auch recht schwammig, aber so sprechen
die anwälte und richter nunmal.
"schlechthin untragbar" wäre m. E. wenn ein überzogener
stundenlohn
(also außerhalb der HOAI-vorgabe) bei umrechnung der erbrachten
pauschalleistung ermittlet würde.
und da architekten meist mehr leisten als das HOAI Budget hergibt, und
der "reale" stundenlohn in den keller geht, haben wir da nix zu
befürchten.
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