Architektur

www.architektur-forum.info
« zurück zur Hauptseite

Bauantrag ohne Unterschrift eines Nachbarn

Bauantrag ohne Unterschrift eines Nachbarn

MartinKobil
2008-03-12 01:24:57

Hallo,

welche Folgen hat es eigentlich, falls einer der Nachbarn bei einem
Bauantrag f


Bauantrag ohne Unterschrift eines Nachbarn

Marianne Bloss
2008-03-12 09:51:29

MartinKobil schrieb:
> Hallo,
>
> welche Folgen hat es eigentlich, falls einer der Nachbarn bei einem
> Bauantrag für ein Einfamilienhaus seine Unterschrift verweigert?
>
> Bundesland ist Bayern, es gibt für das Grundstück keinen
> Bebauungsplan.

Unterschreibt der Nachbar nicht, so hat dies keinen Einfluss auf die
Zulässigkeit des Bauvorhabens. Die beantragte Baugenehmigung wird
erteilt, wenn das BV öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
Bedeutsam ist jedoch, dass dem Nachbarn in diesem Fall eine Ausfertigung
der Baugenehmigung zugestellt wird und er förmliche Rechtsbehelfe
(Widerspruch, Klage) dagegen einreichen kann.

Marianne


Bauantrag ohne Unterschrift eines Nachbarn

MartinKobil
2008-03-12 02:17:14

> Unterschreibt der Nachbar nicht, so hat dies keinen Einfluss auf die
> Zul


Bauantrag ohne Unterschrift eines Nachbarn

Marianne Bloss
2008-03-12 10:40:29

MartinKobil schrieb:

>> Unterschreibt der Nachbar nicht, so hat dies keinen Einfluss auf die
>> Zulässigkeit des Bauvorhabens. Die beantragte Baugenehmigung wird
>> erteilt, wenn das BV öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
>
> D.h. der Nachbar wird nicht nach den Gründen gefragt, weshalb er nicht
> unterschrieben hat?

Nein, die Behörde prüft in diesem Fall von Amts wegen ob
nachbarrechtliche Belange verletzt wurden.

>> Bedeutsam ist jedoch, dass dem Nachbarn in diesem Fall eine Ausfertigung
>> der Baugenehmigung zugestellt wird und er förmliche Rechtsbehelfe
>> (Widerspruch, Klage) dagegen einreichen kann.
>
> Wenn der Nachbar den Weg des Widerspruchs/Klage nicht gehen möchte,
> dann dürfte wohl am besten sein, dass er vor der betreffenden
> Gemeinderatssitzung seine Gründe dem Bauamt, Bürgermeister oder
> eventuell einem Gemeinderat vorträgt? Ohne eine Bebauungsplan dürfte
> es ja relativ hohe Freiheitsgrade bezüglich der Genehmigung geben.

Nicht vor dem Gemeinderat, aber beim Bauamt kann man eine schriftliche
Stellungnahme einreichen. Wenn du der Nachbar bist, kannst du dich vorab
telefonisch nach den Einzelheiten erkundigen.

Marianne


Bauantrag ohne Unterschrift eines Nachbarn

walter888@gmx.net
2008-03-17 00:13:52

X-No-Archive:yes

> D.h. der Nachbar wird nicht nach den Gr