Hallo,
gibt es einschlägige Vorschriften welche Farbabweichungen der Rahmenfarbe
bei Fenstern zulässig sind wenn im Vertrag (es gilt die VOB) keine
besonderen Werte festgelegt sind?
Soweit ich herausfinden konnte, sind z.B. die Normen DIN 6174, bzw. DIN 5033
zuständig dafür, wie eine Farbe gemessen wird. Allerdings steht hier
wohl
nicht welche Abweichungen in diesem Fall anwendbar sind.
Kann jemand evt. einen Sachverständigen (Stuttgart und Umgebung)
empfehlen,
der sich in der Materie auskennt?
Vielen Dank
Bernd
Architektur
Farbabweichungen Fensterrahmen / Sachverständiger gesucht
Farbabweichungen Fensterrahmen / Sachverständiger gesucht
Ich nehme an, da
Farbabweichungen Fensterrahmen / Sachverständiger gesucht
Bernd Nebendahl wrote:
> Hallo,
>
> gibt es einschlägige Vorschriften welche Farbabweichungen der
Rahmenfarbe
> bei Fenstern zulässig sind wenn im Vertrag (es gilt die VOB) keine
> besonderen Werte festgelegt sind?
Lackierung, Pulverbeschichtung?
oder Eloxierung etc.?
> Soweit ich herausfinden konnte, sind z.B. die Normen DIN 6174, bzw. DIN
> 5033 zuständig dafür, wie eine Farbe gemessen wird. Allerdings
steht
> hier wohl nicht welche Abweichungen in diesem Fall anwendbar sind.
^^^^
was in einer Norm drinsteht und was nicht, findest Du raus indem Du sie
kaufst (neulich erst: EUR 21 brutto für eine Teil-DIN, die sich
als ein
einzelnes, zu 3/4 bedrucktes A3-Blatt entpuppte)
meiner Erfahrung nach (Eloxierung, heftige Abweichungen,
Sachverständiger
dazu) ist genau das eine Frage der Einschätzung, und nicht von
Messungen
> Kann jemand evt. einen Sachverständigen (Stuttgart und Umgebung)
> empfehlen, der sich in der Materie auskennt?
generell würde ich erstmal zur Beschäftigung mit
dem Thema hinzunehmende
Unregelmässigkeiten raten und erst, wenns wirklich nicht anders
lösbar ist
einen Sachverständigen suchen - das ist blutig teuer und dennoch
oft höchst
unbefriedigend für beide Parteien
für eloxiertes Blech kenne ich mittlerweile jemanden...
Thomas
p.s.: könnte es sein, dass du die Umlautkodierung Deines
Newsreaders falsch
oder gar nicht eingestellt hast?
Farbabweichungen Fensterrahmen / Sachverständiger gesucht
> Lackierung, Pulverbeschichtung?
> oder Eloxierung etc.?
Leider ist der Fall hier komplizierter. Das Fenster hat einen Rahmen aus
Aluminium der pulverbeschichtet ist. Ausserdem ist ein Teil des Glases
siebbedruckt, sodass sich optisch ein breiterer Rahmen ergibt. Wir sind mit
der Rahmenfarbe einverstanden, allerdings passt die Siebdruck-Glasfarbe
nicht dazu. Leider gibt es offenbar nur für Autolacke eine entsprechenden
Norm (DIN 6175). Für Pulverbeschichtungen habe ich nur was vom Verband der
Lackindustrie gefunden (
http://www.lackindustrie.de//default2.asp?cmd=get
dwnld&docnry824&file=VDLRL10-403.pdf )
Das ist allerdings nur eine Richtlinie und hat keinen normativen Charakter.
Ob diese Richtlinie hier anwendbar ist, muss sicher auch noch hinterfragt
werden.
> generell würde ich erstmal zur Beschäftigung mit dem Thema
hinzunehmende
> Unregelmässigkeiten raten und erst, wenns wirklich nicht anders
lösbar
> ist
> einen Sachverständigen suchen - das ist blutig teuer und dennoch oft
> höchst
> unbefriedigend für beide Parteien
Hast Du einen Link, wo man sich dazu informieren kann?
Bernd
PS Umlauttest: äöüÄÖÜß
Farbabweichungen Fensterrahmen / Sachverständiger gesucht
Bernd Nebendahl schrieb:
>> Lackierung, Pulverbeschichtung?
>> oder Eloxierung etc.?
>
> Leider ist der Fall hier komplizierter. Das Fenster hat einen Rahmen aus
> Aluminium der pulverbeschichtet ist. Ausserdem ist ein Teil des Glases
> siebbedruckt, sodass sich optisch ein breiterer Rahmen ergibt. Wir sind
mit
> der Rahmenfarbe einverstanden, allerdings passt die Siebdruck-Glasfarbe
> nicht dazu.
Habt ihr denn vor der Bestellung Farbmuster für beide ausführen
lassen?
Wenn nicht wird das zum Glücksspiel und es wäre mehr oder weniger
Zufall, wenn Rahmenfarbe und Siebdruck zueinander passen würden.
Marianne
Farbabweichungen Fensterrahmen / Sachverständiger gesucht
Bernd Nebendahl schrieb:
> gibt es einschlägige Vorschriften welche Farbabweichungen der
Rahmenfarbe
> bei Fenstern zulässig sind wenn im Vertrag (es gilt die VOB) keine
> besonderen Werte festgelegt sind?
Mir sind keine bekannt. Wir als gerne farbig arbeitendes Architekturbüro
lösen für uns bzw. unsere Bauherren dieses Problem, indem wir von
allen Beschichtungen vor der Ausführung Muster vorlegen lassen und
diese erst bei ausreichender Übereinstimmung mit den Vorgaben bzw. dem
Nachbarbauteil zur Ausführung freigeben. Insbesondere bei der
Beschichtung von unterschiedlichen Materialien oder in unterschiedlichen
Techniken ist dies der einzig praktikable Weg zu Farbgleichheit.
Wir empfehlen jedem Bauherrn dieses Vorgehensweise im Bauvertrag zu
fixieren. Juristisch lässt sich dem Problem unserer Erfahrung nach nicht
beikommen.
--
Rolf Sonofthies
Farbabweichungen Fensterrahmen / Sachverständiger gesucht
>> gibt es einschlägige Vorschriften welche Farbabweichungen der
Rahmenfarbe
>> bei Fenstern zulässig sind wenn im Vertrag (es gilt die VOB)
keine
>> besonderen Werte festgelegt sind?
>
> Mir sind keine bekannt. Wir als gerne farbig arbeitendes
Architekturbüro
> lösen für uns bzw. unsere Bauherren dieses Problem, indem wir
von allen
> Beschichtungen vor der Ausführung Muster vorlegen lassen und diese
erst
> bei ausreichender Übereinstimmung mit den Vorgaben bzw. dem
Nachbarbauteil
> zur Ausführung freigeben. Insbesondere bei der Beschichtung von
> unterschiedlichen Materialien oder in unterschiedlichen Techniken ist dies
> der einzig praktikable Weg zu Farbgleichheit.
>
> Wir empfehlen jedem Bauherrn dieses Vorgehensweise im Bauvertrag zu
> fixieren. Juristisch lässt sich dem Problem unserer Erfahrung nach
nicht
> beikommen.
Vielen Dank für die Antwort. Das Problem wurde von uns unter anderem
deshalb
nicht als solches erkannt, weil die Fenster in der Ausstellung und im
Katalog/Web nicht bedruckt sind, sondern mit einer farblosen aber matten
Folie im Randbereich abgeklebt sind (dies wurde wegen Haltbarkeitsproblemen
vom Hersteller aber zwischenzeitlich geändert ohne uns davon in Kenntnis
zu
setzen). Daher war uns bis zur Lieferung nicht bewusst, dass wir es hier mit
zweierlei Beschichtungen zu tun haben. Im Wesentlichen stören wir uns ja
auch nicht am Farbton als solchem, sondern an den Farbunterschieden
innerhalb des Drucks und vom Druck zum Rahmen (nach dem Motto Farbgleichheit
angestrebt, aber nicht hinbekommen, mit einem Kontrast könnte ich viel
besser leben). Das ganze Thema über die absolute Abweichung anzugehen, ist
nur ein Versuch, zu retten was zu retten ist, indem wir den Hersteller
wieder in die Pflicht bekommen, was zu ändern.
Hat das oben Geschilderte irgendeine Relevanz?
Bernd
Farbabweichungen Fensterrahmen / Sachverständiger gesucht
Bernd Nebendahl schrieb:
> Das Problem wurde von uns unter anderem deshalb
> nicht als solches erkannt, weil die Fenster in der Ausstellung und im
> Katalog/Web nicht bedruckt sind, sondern mit einer farblosen aber matten
> Folie im Randbereich abgeklebt sind (dies wurde wegen
Haltbarkeitsproblemen
> vom Hersteller aber zwischenzeitlich geändert ohne uns davon in
Kenntnis zu
> setzen). Daher war uns bis zur Lieferung nicht bewusst, dass wir es hier
mit
> zweierlei Beschichtungen zu tun haben. Im Wesentlichen stören wir uns
ja
> auch nicht am Farbton als solchem, sondern an den Farbunterschieden
> innerhalb des Drucks und vom Druck zum Rahmen (nach dem Motto
Farbgleichheit
> angestrebt, aber nicht hinbekommen, mit einem Kontrast könnte ich
viel
> besser leben). Das ganze Thema über die absolute Abweichung
anzugehen, ist
> nur ein Versuch, zu retten was zu retten ist, indem wir den Hersteller
> wieder in die Pflicht bekommen, was zu ändern.
>
> Hat das oben Geschilderte irgendeine Relevanz?
Nach meinem (laienhaften) Rechtsverständnis: Nein.
Einen Anspruch gegen den Hersteller sähe ich dann, wenn das Produkt eine
in Werbung oder Vertrag beschriebene Eigenschaft eindeutig nicht hat. Ob
dies in den notwendigen Feinheiten hier der Fall ist, lässt sich nur mit
juristischem Fachwissen erkennen, da solltest Du kompetenten Rat einholen.
Ich möchte Dich nicht entmutigen, vermute hier aber nur geringe Chancen
auf Nachbesserung. Die nächste Frage wäre dann die nach der
Angemessenheit und auch da vermute ich, dass ein Richter hier eher für
eine Preisminderung als eine Neuherstellung entscheiden würde, da es
sich nur um einen "optischen" Mangel, aber nicht um eine Reduzierung
des
Gebrauchswertes handelt.
--
Rolf Sonofthies
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