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Def."Innenbereich" in Bauordnung

Def."Innenbereich" in Bauordnung

"W.Herrmann"
2003-12-01 22:48:38

Hallo,

lese gerade diverse Bauverordnungen und ich verstehe die Termini
"Innen-/Außenbereich" nicht.
In vielen Bauverordnungen steht, daß die Gewächshäuser im Innenbereich (bzw
nicht im Außenbereich) bis zu einer gewissen Größe genehmigungsfrei sind.

Was soll das heißen?

Gruß Walter


Def."Innenbereich" in Bauordnung

Robert Giessl
2003-12-01 23:07:32

Hallo Herrmann,

siehe (§ 33)+ § 34 = Innenbereich und § 35 BauGB = Außenbereich
http://www.baunet.de/baurecht/htm/baugb/
im Einzelnen gibts natürlich Überschneidungen, z.B. ist eine Lücke von
3-5 Häusern im Ort bereits ein "Außenbereich im Innenbereich",
andererseits kann eine Lücke am Ortsrand immer noch Innenbereich sein.

Info erhältst Du im Bauamt

Gruß von Robert Giessl


W.Herrmann schrieb:
> Hallo,
>
> lese gerade diverse Bauverordnungen und ich verstehe die Termini
> "Innen-/Außenbereich" nicht.
> In vielen Bauverordnungen steht, daß die Gewächshäuser im Innenbereich (bzw
> nicht im Außenbereich) bis zu einer gewissen Größe genehmigungsfrei sind.
>
> Was soll das heißen?
>
> Gruß Walter
>
>


Def."Innenbereich" in Bauordnung

"Hans E. Plagens"
2003-12-01 23:25:51

"W.Herrmann" schrieb im Newsbeitrag
news:bqgd0c$g63$1@online.de...
> Hallo,
>
> lese gerade diverse Bauverordnungen und ich verstehe die Termini
> "Innen-/Außenbereich" nicht.
> In vielen Bauverordnungen steht, daß die Gewächshäuser im Innenbereich
(bzw
> nicht im Außenbereich) bis zu einer gewissen Größe genehmigungsfrei sind.
>
> Was soll das heißen?
>
> Gruß Walter
>


Der Außenbereich bezeichnet Grundstücke und Flächen die außerhalb von
zusammenhängenden Bebauungen und nicht im Geltungsbereich qualifizierter
Bebauungspläne liegen.
Der Außenbereich ist ist grundsätzlich von der Bebauung freizuhalten
Die Errichtung von Gebäuden und bauliche Maßnahmen an bestehenden Gebäuden
sind im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) nur bei wenigen
Ausnahmen unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen und Bedingungen
zulässig.


Def."Innenbereich" in Bauordnung

Gero Weiske
2003-12-02 21:46:36

W.Herrmann schrieb:

> Hallo,
>
> lese gerade diverse Bauverordnungen und ich verstehe die Termini
> "Innen-/Außenbereich" nicht.
> In vielen Bauverordnungen steht, daß die Gewächshäuser im Innenbereich (bzw
> nicht im Außenbereich) bis zu einer gewissen Größe genehmigungsfrei sind.
>
> Was soll das heißen?
>
> Gruß Walter
>
>
ich kenn als Faustregel, daß es dann Außenbereich ist, wenn zwischen
benachbarten gebäuden 120 m oder mehr Abstand sind



--
Gruß Gero


this mailadress is a fake

sagte die Grinsekatze und löste sich langsam auf-
nur ihr Grinsen blieb noch eine Weile in der Luft hängen


Def."Innenbereich" in Bauordnung

"tobias"
2003-12-02 22:12:24

Hi,

paste and copy vom Landratsamt Offenburg:

Ist ein Bildchen dort noch. Daraus geht es klar hervor

Leider kann ich nicht direkt linken.

http://www.ortenaukreis.de/

dann Landratsamt -->Ämter und Sachgebiete -->
Baurechtasamt --> weiter --> Allgemeines zum Baurecht

Zitat anfang

"Bebaubarkeit von Grundstücken

Die Lage des Grundstücks entscheidet darüber, ob es bebaubar ist oder nicht.
Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten:

- Das Grundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches eines
rechtskräftigen Bebauungsplanes der Gemeinde (§ 30 BauGB). Ob für Ihr
Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden ist, können Sie bei Ihrer Gemeinde
oder dem Landratsamt erfragen. Ein Bebauungsplan schreibt konkret vor, wo
und in welchem Umfang Gebäude errichtet und wie sie genutzt werden dürfen.
Vor Beginn der Planung sollten Sie sich über die im Bebauungsplan
getroffenen Vorgaben informieren.
- Das Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten
Ortsteiles (sog. Innenbereich, § 34 BauGB). Das ist dann der Fall, wenn
bereits eine größere Anzahl von Gebäuden in unmittelbarer Umgebung des
Baugrundstückes vorhanden sind. Eine Baulücke liegt dann im Innenbereich,
wenn die umliegende Bebauung noch den Eindruck der Geschlossenheit
vermittelt. Im Innenbereich ist ein Bauvorhaben so zu planen, dass es sich
an den bereits vorhandenen Gebäuden orientiert.

- Das Grundstück liegt im Außenbereich, § 35 BauGB. Außenbereich ist
diejenige Fläche, die nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (§ 30
BauGB) oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB)
liegt. Ein Bauvorhaben im Außenbereich ist grundsätzlich unzulässig.
Ausnahmen bestehen für sog. privilegierte Vorhaben, wie z.B. solche, die
einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen, sofern öffentliche
Belange nicht entgegenstehen. Sonstige Vorhaben können nur im Einzelfall
unter Zugrundelegung strenger Maßstäbe zugelassen werden. Damit soll
gewährleistet werden, dass die freie Natur nur im unbedingt erforderlichen
Maß durch Bebauung in Anspruch genommen wird. Eine Außenbereichslage kann
auch dann gegeben sein, wenn sich Ihr Grundstück am Ortsrand befindet. Durch
eine Bauvoranfrage haben Sie die Möglichkeit, die Bebaubarkeit Ihres
Grundstücks vorab klären zu lassen (mehr...)."

Zitat Ende




Gruß

Tobias


Def."Innenbereich" in Bauordnung

Stefan Lux
2003-12-03 01:58:28

tobias Schrieb:

> paste and copy vom Landratsamt Offenburg:
>
> Ist ein Bildchen dort noch. Daraus geht es klar hervor
>
> Leider kann ich nicht direkt linken.
>
> http://www.ortenaukreis.de/
>
> dann Landratsamt -->Ämter und Sachgebiete --> Baurechtasamt --> weiter -->
> Allgemeines zum Baurecht

Bitte:

http://www.ortenaukreis.de/landratsamt/bauamt/Bebaubarkeit.htm

(Netscape: Rechtsklick auf zu öffnenden FRame: Open frame in new window - und
hast den passenden.

Grüßle Stefan


Def."Innenbereich" in Bauordnung

Stefan Lux
2003-12-03 02:02:11

tobias Schrieb:

> paste and copy vom Landratsamt Offenburg:
>
> Ist ein Bildchen dort noch. Daraus geht es klar hervor
>
> Leider kann ich nicht direkt linken.
>
> http://www.ortenaukreis.de/
>
> dann Landratsamt -->Ämter und Sachgebiete --> Baurechtasamt --> weiter -->
> Allgemeines zum Baurecht

Bitte:

http://www.ortenaukreis.de/landratsamt/bauamt/Bebaubarkeit.htm

(Netscape: Rechtsklick auf zu öffnenden Frame: Open frame in new
window - und
Du hast den passenden Link. Für extrem lange Links in den NGs kann
ich http://www.MakeaShorteLlink.com empfehlen.

Grüßle Stefan