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Gewährleistungsdauer für Innentreppe

Gewährleistungsdauer für Innentreppe

mwnews@pentax.boerde.de (Matthias Weingart)
2003-07-24 07:42:49

Hallo,

welche Gewährleistungsdauer gilt für eine Innentreppe (aus Holz)?
http://dejure.org/gesetze/VOB-B/13.html
Absatz 4: Gelten da nun die 4 Jahre (Bauwerk) oder 2 Jahre (maschinelle
Anlage??? "bei denen Wartung Einfluss auf die ... Funktionsfähigkeit
hat"). Der Treppenbauer bietet unter Berufung auf die VOB und
ebendiesen Absatz nur 2 Jahre an. Begründung: Die Treppe ist
zusammengeschraubt und bedarf von daher etwas "Wartung" (Schrauben
nachziehen, wenn die sich lockern ;-).
Da die Treppe individuell angefertigt wird (keine Rücknahme möglich)
dachte ich eher an einen Werkvertrag mit 5 Jahren Gewähr. Wie seht Ihr
das?

thx

M.


Gewährleistungsdauer für Innentreppe

Werner Reimann
2003-07-24 12:58:44

Matthias Weingart schrieb in der newsgroup de.sci.architektur:
> ...Der Treppenbauer bietet ... nur 2 Jahre an.

Es gibt ja auch noch andere...

>Begründung: Die Treppe ist
> zusammengeschraubt und bedarf von daher
> etwas "Wartung" (Schrauben
> nachziehen, wenn die sich lockern ;-).

Schrauben in nicht dynamisch beanspruchtem Holz, wie zB in Treppen,
lockern sich nicht und werden schon gar nicht nachgezogen, außer vor der
Abnahme. Sonst müßten sie gesichert werden.

> Da die Treppe individuell angefertigt wird
> (keine Rücknahme möglich)
> dachte ich eher an einen Werkvertrag mit 5
> Jahren Gewähr. Wie seht Ihr das?
>
Verhandlungssache. Ist jedenfalls besser als Anwälte nachher.

viele Grüße
Werner
--
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Gewährleistungsdauer für Innentreppe

"Thomas Landsiedel, Wuppertal"
2003-07-24 22:07:26

Hallo zusammen,

Werner Reimann wrote:
> Matthias Weingart schrieb in der newsgroup de.sci.architektur:
>> ...Der Treppenbauer bietet ... nur 2 Jahre an.
>
> Es gibt ja auch noch andere...

Ja, die gibt es. Ist ja letzten Endes Verhandlungssache :-))

>> Begründung: Die Treppe ist
>> zusammengeschraubt und bedarf von daher
>> etwas "Wartung" (Schrauben
>> nachziehen, wenn die sich lockern ;-).
>
> Schrauben in nicht dynamisch beanspruchtem Holz, wie zB in Treppen,
> lockern sich nicht und werden schon gar nicht nachgezogen, außer vor
> der Abnahme. Sonst müßten sie gesichert werden.

Hä? Hast Du schon mal gesehen, wenn ein 100 kg Mann eine Treppenstufe
belastet? Da kommt ganz schön was an Kräften in Bewegung.

>> Da die Treppe individuell angefertigt wird
>> (keine Rücknahme möglich)
>> dachte ich eher an einen Werkvertrag mit 5
>> Jahren Gewähr. Wie seht Ihr das?
>>

BGB 5 Jahre, Nach VOB/B 2002 Mangelansprüche und dann bei Eingang in ein
Bauwerk -ist bei einer Treppe anzunehmen- 4 Jahre.

Aber das wird sich wohl in noch einigen Streitfällen in Zukunft genauer
herauskristallisieren.

Gruß

Thomas