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Abbrucharbeiten an Fassaden

Abbrucharbeiten an Fassaden

"Bernd Pätzold"
2004-01-21 10:24:40

Hallo,

an einer Fassade aus den 50er Jahren wurden Keramikfliesen abgeschlagen, den
Abbruch der Gewände um die Fenster haben wir getrennt ausgeschrieben. Der
Unternehemer berechnet jetzt die Abbrucharbeiten inkl. der Fensterflächen,
wir sind der Meinung, dass die Flächen nicht berechnet werden dürften. Alle
Fenster waren größer als 2,5 m2.

In der VOB 2002 können wir keine Regelungen zu Abbrucharbeiten finden,
welches Gewerk oder welches andere Regelwerk würdet ihr ersatzweise
heranziehen.

Gruß Bernd Pätzold


Abbrucharbeiten an Fassaden

"Adrian Herrmann"
2004-01-21 11:30:58

Hallo,

dafür benötigt man keine andere VOB, denn es gibt auch keine Regelung die
besagt, daß er irgendetwas übermessen darf. Diese Regelungen etwas zu
übermessen sind in den VOB/C-Normen immer gesondert aufgeführt und gelten
immer nur für diesen Bereich. Dieses Übermessen wurde eingeführt um den
Mehraufwand der für ein Anarbeiten oder Anlegen von Öffnungen entstehen
würde ohne großen Aufwand in der Vergütung einzubeziehen. Dem ist in eurem
Falle nicht so.

Insbesondere würde falls die Leibung komplett getrennt wurde, also keine
Zulage ist die Fläche inkl. dieser Leibung abgezogen werden. Der Unternehmer
hätte dann Anspruch auf Mehrvergütung wenn er z.B. die Leibungen erhalten
und schützen müßte und es dafür keine sonstige Vergütungsgrundlage gibt.

Wie erwähnt ist nichts geregelt wird das getan was der Mathematik folgt und
die Abbruchfläche ist die Abbruchfläche und berücksichtigt in keiner Weise
die Löcher darin.

Gruß
Adrian Herrmann

"Bernd Pätzold" schrieb im Newsbeitrag
news:bulggq$im0$07$1@news.t-online.com...
> Hallo,
>
> an einer Fassade aus den 50er Jahren wurden Keramikfliesen abgeschlagen,
den
> Abbruch der Gewände um die Fenster haben wir getrennt ausgeschrieben. Der
> Unternehemer berechnet jetzt die Abbrucharbeiten inkl. der Fensterflächen,
> wir sind der Meinung, dass die Flächen nicht berechnet werden dürften.
Alle
> Fenster waren größer als 2,5 m2.
>
> In der VOB 2002 können wir keine Regelungen zu Abbrucharbeiten finden,
> welches Gewerk oder welches andere Regelwerk würdet ihr ersatzweise
> heranziehen.
>
> Gruß Bernd Pätzold
>
>


Abbrucharbeiten an Fassaden

"Bernd Pätzold"
2004-01-21 11:33:06

Danke, das hilft !

Gruß, Bernd Pätzold