Habe eben in den Google-News "Vorsteuerabzug für Privatwohnung"
eingegeben und dabei erstaunliches gelesen:
"Im Mai 2003 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die
Vorsteuer für eine Privatwohnung abgezogen werden dürfe", sofern
sich
die selbstgenutzt Wohnung im Unternehmensgebäude befände (siehe:
http://news.google.de/news?hl
Vorsteuerabzug für Privatwohnung? Kaum zu glauben
2003-07-27 11:51:28