Hallo,
ich möchte ein Aquarium in meiner Wohnung aufstellen und bin mir nicht
sicher ob das Gewicht der Bausubstanz schaden könnte. Sicherlich gibt es
hier keine genaue Antwort, aber vielleicht kann man ja ein paar generelle
Aussagen machen.
Das Aquarium soll gut eine halbe Tonne wiegen bei einer Stellfläche von
etwa einem Quadratmeter. Es soll in einer Ecke stehen, also entlang zweier
Wände.
Hoffentlich könnt Ihr mir anhand dieser Angaben etwas weiterhelfen!
Paul
Architektur
Gewichtsbelastung bei Altbau
Gewichtsbelastung bei Altbau
Hallo,
Paul Wilhelm Elsinghorst schrieb in der newsgroup de.sci.architektur:
> ich möchte ein Aquarium in meiner Wohnung aufstellen und bin mir
nicht
> sicher ob das Gewicht der Bausubstanz schaden könnte.
Normalerweise gibt es keine Probleme.
Sicherlich gibt es
> hier keine genaue Antwort
Doch, weil der Fussboden eine bestimmte Belastung pro qm aushalten muss.
, aber vielleicht kann man ja ein paar generelle
> Aussagen machen.
Das kann man. Allerdings muesste bekannt werden, um welche Art von
Geschossdecke es sich handelt, wie weit und in welcher Richtung die
Decke gespannt ist.
> Das Aquarium soll gut eine halbe Tonne wiegen bei einer Stellfläche
von
> etwa einem Quadratmeter. Es soll in einer Ecke stehen, also entlang
>zweier
> Wände.
Es muss nicht alles, was "aufgestellt" wird, auf einem Fussboden
stehen.
Bist Du sicher, dass es eine halbe Tonne wiegt?
Gruesse
K.L.Diehl
--
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Gewichtsbelastung bei Altbau
Hallo,
dann muss ich mir wohl die Baupläne beschaffen. Meine Vermieterin sagt,
dass der Architekt verstorben ist. Ist es richtig, dass man die Baupläne
im Stadtarchiv findet? Sind dort alle Baupläne zu finden? Sollte man die
Pläne nicht beschaffen können, gibt es dann noch andere Wege die
Maximallast zu ermitteln - natürlich nicht destruktiv!
Paul
Gewichtsbelastung bei Altbau
Moin!
Paul Wilhelm Elsinghorst schrieb:
> dann muss ich mir wohl die Baupläne beschaffen. Meine Vermieterin
sagt,
> dass der Architekt verstorben ist. Ist es richtig, dass man die
Baupläne
> im Stadtarchiv findet? Sind dort alle Baupläne zu finden?
Eventuell auch dort, meistens werden die genehmigten Pläne und die
geprüften Statiken aber beim zuständigen Bauamt archiviert. Bei
Bauten
vor 1945 kann es natürlich sein, dass diese Unterlagen verloren gegangen
sind, aber i. d. R. ist alles ab ca. 1880 (mancherorts auch noch älteren
Datums - ich habe kürzlich Bauwerksdokumentationen von 1878 beim Bauamt
bekommen) archiviert.
> Sollte man die
> Pläne nicht beschaffen können, gibt es dann noch andere Wege die
> Maximallast zu ermitteln - natürlich nicht destruktiv!
Ja. Du kannst davon ausgehen, dass normale Geschossdecken nicht für die
von Dir geplante Belastung ausgelegt sind. Normalerweise gilt bei
Wohnungsbau eine Verkehrslast von 2 kN/qm. Im Bereich von tragenden
Wänden kann die Decke aber höher belastet werden. Ein Statiker
könnte
ggf. also durch eine örtliche Besichtigung der baulichen Gegebenheiten
schon feststellen, was da geht. Um die 500 kg aber abtragen zu können,
müsste das Aquarium vollflächig aufgestellt werden, d. h. nicht auf
vier
Füssen.
Es gab hier vor einiger Zeit schon mal einen ähnlichen Fall. Einige
Statiker machten da den Vorschlag, das Aquariom mittels Konsolen an
einer tragenden Wand zu befestigen.
Aber wahrscheinlich meldet sich demnächst Olaf Deters auch noch, der ist
da mehr Fachmann als ich.
Gruß aus Hamburg
Volker
Gewichtsbelastung bei Altbau
Hallo,
volker schmidt schrieb in der newsgroup de.sci.architektur:
> > dann muss ich mir wohl die Baupläne beschaffen. Meine
Vermieterin
>sagt,
> > dass der Architekt verstorben ist.
Einblick wird nur in Bauakten gewaehrt, wenn der Hauseigentuemer
zustimmt oder das Parlament der Gemeinde vertreten durch einen
Ausschuss, o.ä. die Erlaubnis erteilt.
Ist es richtig, dass man die Baupläne
> > im Stadtarchiv findet? Sind dort alle Baupläne zu finden?
Bauakten sind nicht einfach zugaenglich.
> > Sollte man die
> > Pläne nicht beschaffen können, gibt es dann noch andere
Wege die
> > Maximallast zu ermitteln - natürlich nicht destruktiv!
Welche?
> Ein Statiker könnte
> ggf. also durch eine örtliche Besichtigung der baulichen
Gegebenheiten
> schon feststellen, was da geht.
Das waere eine Loesung. Was kostet ihn der Statiker schaetzungsweise?
> Um die 500 kg aber abtragen zu können,
> müsste das Aquarium vollflächig aufgestellt werden, d. h. nicht
auf
>vier
> Füssen.
Zum Beispiel.
> Es gab hier vor einiger Zeit schon mal einen ähnlichen Fall. Einige
> Statiker machten da den Vorschlag, das Aquariom mittels Konsolen an
> einer tragenden Wand zu befestigen.
Ich wuerde, da es eine Eckloesung ist, ueber die Wand die Lastabtragen
und den Boden nicht einbeziehen.
> Aber wahrscheinlich meldet sich demnächst Olaf Deters auch noch, der
>ist
> da mehr Fachmann als ich.
Das waere gut und fuer ihn hilfreich.
Gruesse
K.L.Diehl
--
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Gewichtsbelastung bei Altbau
Hallo Paul,
Paul Wilhelm Elsinghorst schrieb:
>
> Hallo,
>
> ich möchte ein Aquarium in meiner Wohnung aufstellen und bin mir
nicht
> sicher ob das Gewicht der Bausubstanz schaden könnte. Sicherlich gibt
es
> hier keine genaue Antwort, aber vielleicht kann man ja ein paar generelle
> Aussagen machen.
>
> Das Aquarium soll gut eine halbe Tonne wiegen bei einer Stellfläche
von
> etwa einem Quadratmeter. Es soll in einer Ecke stehen, also entlang zweier
> Wände.
Grundsätzlich : das Aquarium belastet die Decke mit 5 kN/m², die
reguläre Nutzlast im Wohnungsbau beträgt zwischen 1,5 - 2,75
kN/m²,
also erheblich weniger als das Gewicht des Aquariums.
Wenn die von Dir zitierten zwei Wände tragend sind (also in den darunter
liegenden Stockwerken bis zum Keller fortgesetzt werden), schaut es sehr
gut aus.
Du müsstest dann noch kontrollieren, ob Deine Decke -auf der das
Aquarium stehen soll-aus Beton oder Holz ist.
Falls aus Beton, hast Du schon gewonnen.
Dann hätte ich -obwohl kein Statiker, aber Baupraktiker mit
langjähriger
Erfahrung- keine Bedenken.
Die Decke wird dann nur gering auf Biegung beansprucht; und Schub spielt
bei linienförmig gelagerten Wohnungsdecken i.d. Regel keine Rolle.
Falls die zwei Wände, an die Du das Aquarium stellen wisst, jedoch nur
ausfachende Trennwände sind (also in den unteren Stockwerken nicht mehr
vorhanden sind), würde ich einen Statiker zu Rate ziehen.
>
> Hoffentlich könnt Ihr mir anhand dieser Angaben etwas weiterhelfen!
>
> Paul
MFG
Erwin
Gewichtsbelastung bei Altbau
Hallo,
>>ich möchte ein Aquarium in meiner Wohnung aufstellen und bin mir
nicht
>>sicher ob das Gewicht der Bausubstanz schaden könnte. ...
Sollte es sich um eine Holzbalkendecke handeln, ist neben dem bereits
ausgeführten erforderlich, die entsprechenden Holzbalken zumindest im
Auflagerbereich zu kontrollieren, da angefaulte oder sonstwie
beschädigte Holzbalken die "übliche" Tragfähigkeit
nicht mehr haben.
Tino Kunze
Gewichtsbelastung bei Altbau
Erwin Holzner wrote:
> Grundsätzlich : das Aquarium belastet die Decke mit 5 kN/m², die
> reguläre Nutzlast im Wohnungsbau beträgt zwischen 1,5 - 2,75
kN/m²,
> also erheblich weniger als das Gewicht des Aquariums.
> Wenn die von Dir zitierten zwei Wände tragend sind (also in den
darunter
> liegenden Stockwerken bis zum Keller fortgesetzt werden), schaut es sehr
> gut aus.
> Du müsstest dann noch kontrollieren, ob Deine Decke -auf der das
> Aquarium stehen soll-aus Beton oder Holz ist.
>
> Falls aus Beton, hast Du schon gewonnen.
> Dann hätte ich -obwohl kein Statiker, aber Baupraktiker mit
langjähriger
> Erfahrung- keine Bedenken.
> Die Decke wird dann nur gering auf Biegung beansprucht; und Schub spielt
> bei linienförmig gelagerten Wohnungsdecken i.d. Regel keine Rolle.
> Falls die zwei Wände, an die Du das Aquarium stellen wisst, jedoch
nur
> ausfachende Trennwände sind (also in den unteren Stockwerken nicht
mehr
> vorhanden sind), würde ich einen Statiker zu Rate ziehen.
Hallo Erwin,
full ACK.
Ferner:
Man DIN 1055 Bl. 3, 5. Berücksichtigung besonderer Lasten:
"Anmerkung: Ein zusätzlicher Nachweis [snip] ist nicht erforderlich,
wenn [snip] b) das Gerät die Decke mit höchstens 500 kp (5kN)
belastet,
wenn dieses an einem statisch in Rechnung gestellten Auflager der Decke
rechtwinklig zu ihrer Spannrichtung stehen soll. In anderen Fällen ist
ein Nachweis erfordelich."
Grüße
Georg
--
Georg Matejko
Email: georg@matejko.de
URL: www.matejko.de
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