Hallo,
in unserem Ort entsteht ein Neubaugebiet. Wir haben uns bei der
Gemeinde beworben und die schriftliche Zusage für ein Grundstück
erhalten. Wir haben das Grundstück noch nicht gekauft (das ist sicher
wichtig).
Wir mussten eine Finanzierungsbestätigung bei der gemeinde abgeben, um
den Zuschlag zu erhalten. Wie gesagt, schriftliche Zusage, dass wir
das Grundstück mit 302 m² bekommen. Für die
Finanzierungsbestätigung
muss ein genauer Bauplan des Hauses vorliegen, also haben wir auch
schon geplant und u.a. die Vermessung bezahlt.
Nun erhalten wir ein Schreiben der Gemeinde, in dem hervorgeht, dass
die Strasse entlang unseres Grundstücks um 2,5m verbreitert werden
soll. Diese 2,5m gehen dann von unserem Grundstück ab. Damit passt
unser geplantes Haus nicht mehr auf das Grundstück. Die Änderung des
Bebauungsplans ist noch nicht rechtskräftig, wurde aber wohl im
Nichtöffentlichen Teil der letzten Gemeinderatssitzung beschlossen.
Ich habe nun einen bösen Brief an den Bürgermeister und den
Gemeinderat geschrieben. Daraufhin wurde ich für kommenden Montag zu
einem Gespräch geladen.
Ich würde gerne wissen, welche Position ich in diesem Streit habe.
Mir ist schon klar, dass ich noch nicht Eigentümer des Grundstücks
bin
und deshalb damit gemacht werden kann, was immer die Stadt will.
Dennoch wurde mir das Grundstück doch schriftlich zugesagt. Eine
Strassenverbreiterung nachdem der Bebauungsplan rechtskräftig wurde
kann doch nicht einfach so durchgesetzt werden, oder?
Ich musste doch mein Haus schon verbindlich planen, um die
Finanzierung zu ermitteln und damit wiederum die Zusage für das
Grundstück zu erhalten.
Ich würde mich tierisch freuen, wenn mir jemand hier Munition für
das Gespräch mit dem Stadtoberhaupt liefern könnte. Was kann ich tun?
Vielen Dank vorab.
Grüße,
Thomson
Architektur
Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes
Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes
Hallo Dieter,
vielen Dank für Deine Antwort. Stimmt, ich hatte vergessen, das zu
erwähnen. Die Straße wird der Länge unseres Grundstücks
entlang
verbreitert, so dass uns dann 50 m² fehlen und wir somit nur noch 250
m² Fläche haben. Das Grundstück ist jetzt noch etwa 15 x 20 m
groß,
die 15 würden dann zu 12,50 m.
Das Haus, wie wir es im Moment geplant haben hätte dann noch einen
Abstand zur GS-Grenze von ca. 1,8 m, ist also unzumutbar. Wir müssten
das Haus komplett umplanen. Wir müssen auf dem Grundstück ein
freistehendes Haus mit halboffener Bauweise errichten. D.h. wir bauen
auf die Grenze zum Nachbargrundstück sind aber an die
Bebauungsplanvorschriften für freistehende Häuser gebunden, was den
Effekt hat, dass unser Haus eine geringere Firsthöhe erlaubt, als eine
Doppelhaushälfte. Wir könnten also mit dem Haus nicht einfach auf ein
anderes Grundstück umziehen, selbst wenn uns dies beim Gespräch mit
dem Bürgermeister angeboten würde.
Der Aspekt mit dem Baufenster ist ein wichtiger Punkt, den ich bisher
nicht beachtet habe. Danke dafür. Ich werde mir den Bebauungsplan
nochmal unter diesem Aspekt ansehen.
Soweit ich bisher ermittelt habe, habe ich keine rechtliche
Möglichkeit, die Veränderung des Bebauungsplans zu verhindern. Ob ich
dem Bürgermeister die Kosten für eine Neuvermessung und Neuplanung
aufs Auge drücken kann ist auch eher unwahrscheinlich. Ich muss dann
wohl mit Leserbrief in der Tageszeitung und Rücktritt von dem
Bauvorhaben drohen.
Also nochmal vielen Dank für Deine Hilfe und viele Grüße,
Thomson
Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes
t.kessler@web.de (Thomson) wrote in message
news:...
> in unserem Ort entsteht ein Neubaugebiet. Wir haben uns bei der
> Gemeinde beworben und die schriftliche Zusage für ein Grundstück
> erhalten. Wir haben das Grundstück noch nicht gekauft (das ist sicher
> wichtig).
> Wir mussten eine Finanzierungsbestätigung bei der gemeinde abgeben,
um
> den Zuschlag zu erhalten. Wie gesagt, schriftliche Zusage, dass wir
> das Grundstück mit 302 m² bekommen. Für die
Finanzierungsbestätigung
> muss ein genauer Bauplan des Hauses vorliegen, also haben wir auch
> schon geplant und u.a. die Vermessung bezahlt.
> Nun erhalten wir ein Schreiben der Gemeinde, in dem hervorgeht, dass
> die Strasse entlang unseres Grundstücks um 2,5m verbreitert werden
> soll. Diese 2,5m gehen dann von unserem Grundstück ab.
Hallo,
mir leuchtet noch nicht ganz ein, warum die Gemeinde nachträglich
einen rechtskräftigen Bebbauungsplan in der genannten Weise ändern
muss/will und sie nahezu gleichzeitig Baugrundstücke dort anbietet.
Mir kommt da als erstes der Gedanke nach einem "Planungsschaden" nach
§39 folgende BauGB. Lies ihn Dir mal an.
Allerdings ist eines noch eigenartig : Ihr habt bereits eine
Vermessung in Auftrag gegeben für eine Finanzierungszusage ? Ich nehme
an es handelte sich um einen Lageplan zum Bauantrag, der dem
Architekten als Planungsgrundlage diente.
So etwas ist eigentlich nicht unbedingt für eine Finnazierungszusage
notwendig, zumal bei der vorgenannten Grundstücksgröße nur eine
bestimmte Kubatur anzusetzen wäre (Ihr also eigentlich keine
"Villa"
bauen könnt...). Allerdings könnt Ihr dafür nix, wenn die Bank
das
letztendlich verlangt...(Bei uns war es ein Einzeiler ohne
irgendwelche Bauunterlagen bezogen auf einen ca.-Bau/Kaufpreis)
Ich denke nicht, dass es ausser dem genantnen §39ff hier was zu holen
gibt (es werden auch "nur" einige wenige 100EUR gewesen sein, nehme
ich an, der Lageplan ist ja ansich nicht völlig wertlos geworden)
Hinsichtlich der Zusage der Gemeinde habt Ihr vermutlich keine absolut
rechtsverbindliche Zusage mit Lageplan erhalten, oder ? Nur dann denke
ich, ist irgendeine Art Vertrauensschaden nach BGB entstanden, die
entschädigungsfähg wäre.
Chris
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